Sturmschadenvorsorge SCHNELLE HILFE BEI STURMSCHADEN

Kronensicherung
Durchführung: Die Anbringung einer Kronensicherung geschieht durch Verseilung oder Verschraubung im Kronenbereich mittels Gurten, Seilen oder - bei besonders hohem Risiko und guter Aussicht auf bestmögliche Überwallung - Schraubstangen, die zwei und mehr Seiten einer Bruchstelle oder überlastete Äste dauerhaft verbinden und absichern. Hierbei werden Baumpfleger eingesetzt, die entweder durch Seilklettertechnik oder mithilfe einer Hubarbeitsbühne in den Kronenbereich vordringen und dort die notwendigen Arbeiten zur Baumsicherung vollrichten.
Die Verseilungstechnik, sowohl dynamisch als auch statisch, sieht regelmäßige Kontrollen vor, die je nach Umweltfaktoren, wie Alter und Zustand des Baumes nebst Witterung, in einem Zeitraum zwischen ein bis drei Jahren durchgeführt werden sollten.

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  • Bei der dynamischen Kronensicherung werden einzelne Äste oder Zwiesel der Baumkrone durch elastische Seile bzw. durch Gurte miteinander verbunden, um ein Ausreißen gefährdeter Äste zu verhindern oder um die Standfestigkeit eines Baumes zu erhalten.
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  • Die Statische Kronensicherung wird durchgeführt, um Gefahren einzudämmen, die etwa von bereits eingerissenen Zwieseln ausgehen, und um die Schadstelle dauerhaft stabil zu sichern. Die Hauptaufgabe besteht darin, Bewegungen des Baumes, die den Schaden vergrößern bzw. Unfallgefahren hervorrufen, so gering wie möglich zu halten.

Starke Böen können selbst gesunde Bäume entwurzeln - bei geschädigten ist diese Gefahr besonders hoch. Die Schäden, die umgestürzte Bäume und herabfallende Äste verursachen, können schnell tausende von Euro betragen. Hat der Verantwortliche nicht die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, muss er grundsätzlich für die Folgen haften, etwa wenn ein Ast auf ein Auto fällt oder ein Baum auf das Dach des Nachbarhauses stürzt.
Verantwortlich für die Standsicherheit von Bäumen sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) die Eigentümer des Grundstücks (Aktenzeichen: V ZR 319/02). Sie müssen sich um die Pflege des Baumbestandes kümmern und kontrollieren, ob von diesem eine Gefahr ausgeht. Hat jedoch ein Mieter eigenständig Bäume gepflanzt, ist er für diese verantwortlich. Sind Bäume bereits krank oder in ihrer festen Verankerung im Boden gelockert, ist rechtzeitiges Fällen angezeigt, bevor größere Schäden entstehen. Für diese Arbeiten empfiehlt der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) eine Fachfirma zu beauftragen. Denn durch eine falsche Schnittführung könnte der ganze Baum beschädigt werden. Außerdem sei oftmals auch ein Kronenausschnitt erforderlich, um statische Probleme des Baumes zu verhindern

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